BERATUNG NACH DEM BUNDES
IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (BIMSCHG)

Umweltbelastende Gewerbebetriebe und Industrieanlagen benötigen in erster Linie eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei:

Aufgrund der sich häufig ändernden gesetzlichen Grundlagen und den erheblichen Anforderungen im Genehmigungsverfahren ergibt sich für die betroffenen Unternehmen ein hoher Zeitaufwand.
Wir sind mit der Materie vertraut und finden für Sie zweckmäßige Lösungen für das Genehmigungsverfahren nach BImSchG. Überlassen Sie uns die Koordination aller Beteiligten sowie die Zeitplanung inklusive Terminverfolgung und nutzen Sie unsere gebündelte Kompetenz.
Das Immissionsschutzrecht hat zum Ziel, Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen - insbesondere in Form von Luftverunreinigungen, Erschütterungen, Lärm, Strahlungen, Licht usw. - welche von speziellen Anlagen ausgehen können.

UNSERE LEISTUNGEN:

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