Umweltbelastende Gewerbebetriebe und Industrieanlagen benötigen in erster Linie eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei:
Der Kontakt zu den entsprechenden Behörden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist unerlässlich. Wir übernehmen für Sie die notwendigen Absprachen hinsichtlich der Antragsinhalte sowie des Zeitplans und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Genehmigungsbehörde. Weiterhin übernehmen wir die Vorlage der Antrags- bzw. Anzeigeunterlagen bei der zuständigen Behörde.
Wir beraten Sie bezüglich des Antragsgegenstandes und -umfanges, der Verfahrensart sowie der notwendigen Fachgutachten. Natürlich übernehmen wir die Anfertigung der Genehmigungsunterlagen und begleiten Sie bei den Behördengängen. Falls erforderlich unterstützen wir Sie auch zum Thema der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Weniger aufwendig als das eben genannte Genehmigungsverfahren gestaltet sich eine Anzeige nach § 15 BImSchG für Ihr Änderungsvorhaben. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir fest, welches Verfahren für Ihren Betrieb in Betracht kommt.
Auch hier leisten wir Support bei den Behördenangelegenheiten und übernehmen die Anfertigung der Anzeigeunterlagen.
Sollte Ihre Anlage erstmalig genehmigungsbedürftig werden, besprechen wir mit Ihnen den Anlagenumfang und erstellen die Anzeigeunterlagen gemäß § 67 BImSchG.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung!
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